Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat die FSV Frankfurt 1899 Fußball GmbH wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger und unzureichender Sicherheitsmaßnahmen im Meisterschaftsspiel gegen Kickers Offenbach am 01.12.2024 mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 20.000 Euro, davon 10.000 Euro auf Bewährung, sowie einem Teilausschluss der Öffentlichkeit für ein Heimspiel auf Bewährung belegt. Die Bewährungsfrist beträgt 24 Monate.
Nach Spielschluss des Meisterschaftsspiels gegen Kickers Offenbach am 01.12.2024 drangen mehrere Anhänger des FSV Frankfurt in den Stadioninnenraum ein. Während des Vorfalls kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen Gästespielern und Anhängern.
Die Entscheidung, Teile der Strafe zur Bewährung auszusetzen, berücksichtigt u.a. das umgehende und konsequente Verhalten des FSV Frankfurt nach dem Vorfall. Der Verein hat unmittelbar Maßnahmen ergriffen, die zur Identifizierung von mehreren Tätern geführt haben, sowie entsprechende Stadionverbote ausgesprochen.
Binnen 48 Stunden nach Zugang der Entscheidung kann der betroffene Verein beim Sportgericht der Regionalliga Südwest Einspruch einlegen. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.